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Vorschriftsmäßige Lagerung entzündbarer und gewässergefährdender Flüssigkeiten

Wer mit gewässergefährdenden oder entzündbaren Substanzen arbeitet, ist zur gesetzeskonformen Gefahrstofflagerung verpflichtet. Denn um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, schreiben verschiedene gesetzliche Regelwerke klare Anforderungen an die Lagerung dieser Gefahrstoffe vor. Besonders in gewerblichen oder industriellen Betrieben müssen diese Vorgaben konsequent umgesetzt werden.

Finden Sie hier Informationen über Vorschriften und Vorgaben zur gesetzeskonformen Lagerung von gewässergefährdenden und entzündbaren Flüssigkeiten und zur Wahl der richtigen Auffangwanne. Bitte beachten Sie generell die für Sie verbindlichen landesspezifischen Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze bezüglich Zulassungen, vorgeschriebenem Auffangvolumen etc.

Damit eine Auffangwanne sowohl den gesetzlichen Bestimmungen genügt als auch Ihren Anforderungen entspricht, sollten vor dem Kauf einige Fragen geklärt werden, damit sichergestellt ist, dass das richtige Produkt zum Einsatz kommt.

Auffangvolumen – Welche Menge an Gefahrstoffen soll gelagert werden?

Die Menge des zu lagernden Gefahrstoffs ist ausschlaggebend für das erforderliche Auffangvolumen der Auffangwanne. Eine zu kleine Auffangwanne birgt nicht nur hohe Risiken für die Umwelt, sondern kann im Fall einer Leckage hohe Kosten für Reinigung und Sanierung und auch die Verhängung von Bußgeldern nach sich ziehen.

Für die Lagerung entzündbarer oder gewässergefährdender Flüssigkeiten gilt:

Zum Schutz des Grundwassers müssen Behälter, in denen entzündbare oder gewässergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein.

Auffangwannen dürfen nur auf regengeschützten, ebenen Flächen aufgestellt werden. Nach deutschen Vorschriften und Gesetzen muss eine Auffangwanne den Inhalt des größten Behälters, mindestens jedoch 10 % der eingelagerten Menge, aufnehmen können.

Beispiel
Lagerung von 2 Fässern à 200 Liter

  • Gesamt-Lagermenge = 400 Liter, davon 10 % = 40 Liter
  • Größtes Gebinde = 200 Liter

Erforderliches Wannenvolumen = 200 Liter

Achtung!
In Wasserschutzgebieten (soweit Lagerung zugelassen) muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden können.

Lagerkapazität – Welche Gebinde sollen gelagert werden?

Auffangwannen sind für eine bestimmte Lagerkapazität ausgelegt die wiederum von der Art der zu lagernden Gebinde (Kleingebinde, Fässer, IBC) abhängt. Oft werden Auffangwannen, die für bestimmte Anforderungen angeschafft wurden, zweckentfremdet verwendet. Dies kann zur Folge haben, dass die Traglast überschritten wird oder das Auffangvolumen nicht ausreicht, z.B. wenn Fässer auf eine Wanne gestellt werden, die eigentlich für die Lagerung von Kleingebinden vorgesehen war. Eine überdimensionierte Auffangwanne dagegen beansprucht unnötig Platz und erschwert die Handhabung.

Werkstoff – Welches Auffangwannenmaterial eignet sich für die zu lagernden Substanzen?

Die Beständigkeit der verwendeten Werkstoffe der Auffangwanne sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich gegeben sein. Hierfür ist der Anwender verantwortlich. Bitte beachten Sie immer die Beständigkeitslisten und Gefahrstoffdatenblätter des zu lagernden Mediums.

TIPP:

Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werkstoff der Auffangwanne dem Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen.

Sehen Sie hier einen Überblick über Auffangwannen für die Lagerung gewässergefährdender und entzündbarer Flüssigkeiten:

Auffangwannen aus Stahl

Stahl-Auffangwannen werden aus Blechen gefertigt, geschweißt und verzinkt oder lackiert, um Korrosion zu verhindern. Sie sind äußerst widerstandsfähig, mechanisch belastbar und bleiben auch unter hohen Lasten oder bei Stößen stabil. Dadurch eignen sie sich besonders für die Lagerung schwerer Gebinde wie Fässer und IBC/KTC.

Nachteilig ist ihr hohes Gewicht, das die Handhabung erschwert. Zudem sind sie anfällig für Korrosion, insbesondere bei Kontakt mit Feuchtigkeit oder bestimmten Chemikalien, weshalb Schutzbeschichtungen erforderlich sind. Sie sind ideal für entzündliche Stoffe, jedoch ungeeignet für starke Säuren und Laugen, die das Material angreifen können.

Edelstahl-Wannen können zur Lagerung bestimmter aggressiver und gleichzeitig entzündbarer Flüssigkeiten verwendet werden.

Stahl-Auffangwanne für Gefahrstofflagerung – ideal für entzündliche Flüssigkeiten

Zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 3 sowie gewässergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 4.

Auffangwannen aus Polyethylen (PE)

PE-Auffangwannen können durch Spritz- oder Rotationsguss flexibel gestaltet werden, um verschiedene Anwendungen und Platzverhältnisse zu berücksichtigen. Sie sind leichter als Stahlwannen, einfacher zu handhaben und korrosionsbeständig, wodurch sie sich für den Einsatz mit vielen Gefahrstoffen eignen. Allerdings sind sie nicht für ölbasierte oder leicht entzündliche Flüssigkeiten geeignet, da ihre Feuerbeständigkeit begrenzt ist. Zudem weisen sie eine geringere mechanische Festigkeit auf, können sich unter hoher Belastung verformen und sind bei starker Krafteinwirkung oder niedrigen Temperaturen bruchanfällig.

Leichte PE-Auffangwanne für IBCs zur Gefahrstofflagerung

Zur Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 4. In Deutschland zur Lagerung von entzündbaren Medien nicht zugelassen.

Auffangwannen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)

GFK ist ein Verbundwerkstoff aus Polyesterharz und Glasfasermatten, der durch hohe Stabilität, geringes Gewicht und Widerstandsfähigkeit gegen Brandbelastung überzeugt. Im Vergleich zu Stahl ist GFK korrosionsbeständig und widersteht vielen Chemikalien. GFK-Auffangwannen sind witterungsbeständig, benötigen keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen und lassen sich leicht reinigen. Sie eignen sich jedoch nicht uneingeschränkt für brennbare Gefahrstoffe und sind mechanisch weniger stabil als Stahlwannen, insbesondere bei tiefen Temperaturen oder hoher Belastung.

GFK-Auffangwannen zur chemikalienbeständigen Lagerung – korrosionsfrei, leicht und witterungsbeständig

Zur Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 – 4 sowie brennbarer Flüssigkeiten (Flammpunkt >55 °C).

Auffangwannen-Beständigkeitsabfrage

Kunststoff-Auffangwanne für Gefahrstofflagerung – Materialauswahl abhängig vom zu lagernden Medium

Ob Auffangwannen aus GFK oder PE, für das von Ihnen zu lagernde Medium geeignet sind, können Sie schnell und einfach über die Beständigkeitsabfrage prüfen.

Bei aggressiven Medien oder unklarer Medieneignung bitte vorab mit Sicherheitsdatenblatt anfragen.

Auffangwannen im Vergleich

 StahlPEGFK
Gewichtmittel/hochgeringgering/mittel
Korrosionsbeständigkeitmittelhochhoch
Brennbarkeitnicht brennbar (Klasse A1)normal entflammbar (Klasse B2)schwer entflammbar (Klasse B1)
Mechanische Stabilitäthochgering/mittelmittel

Medieneignung

StahlPEGFK
Altöl bekannter Herkunft (brennbar, Flammpunkt > 55 °C)
Heizöl und Dieselöl (brennbar, Flammpunkt > 55 °C)
Laugen bis pH 8
Laugen > pH 8
Säuren bis 10%, Salzlösungen pH 6 – 8, Fixierbäder
Säuren bis 20%, Batteriesäure 37%
Benzin, Nitro (hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich) *

* Besondere Anforderungen an den Lagerraum sind zu beachten. (Brandschutz, Ex-Schutz).

Zubehör auf das Sie nicht verzichten sollten

Ein Gitterrost ist bei einer Auffangwanne nahezu unverzichtbar. Er sorgt für eine gleichmäßige Gewichtsverteilung und erhöht damit die Stabilität und vor allem größere Gebinde lassen sich wesentlich einfacher auf einem Gitterrost absetzen, als wenn sie mit einem Hebegerät in die Wanne hineinmanövriert werden müssen. Werden Gebinde direkt in der Auffangwanne abgestellt verringert sich dadurch deren Auffangvolumen und im Fall einer Leckage stehen die Gebinde in der ausgelaufenen Flüssigkeit. Das hat zur Folge, dass nicht nur die Auffangwanne gereinigt werden muss, sondern auch die Gebinde selbst.

Besonders wenn Gefahrstoffe nicht nur gelagert werden, sondern auch damit hantiert werden muss (beispielsweise beim Ab- oder Umfüllen) sorgen Spritzschutzwände und Vorsatzbehälter für mehr Sicherheit. Abfüllaufsätze oder Fassböcke erleichtern die Arbeit.

Aufstellbedingungen – gesetzliche Vorgaben

Auffangwannen dürfen nur in niederschlaggeschützten Bereichen aufgestellt werden, da eindringendes Wasser die Auffangkapazität verringert. Damit das vorgegebene Auffangvolumen eingehalten werden kann und der sichere Stand für die gelagerten Gebinde gewährleistet ist, müssen Auffangwannen auf ebenen, befestigten Flächen aufgestellt werden. Ob ein Anfahrschutz notwendig ist, ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten.

Die Gebinde sind auf der Wanne so zu lagern, dass sie nicht über die Wanne hinausstehen. Dadurch wird ein Herunterfallen verhindert und im Fall einer Leckage werden austretende Flüssigkeiten aufgefangen. Wird aus einem Gebinde auf der Wanne abgefüllt, ist darauf zu achten, dass sich die Auslauföffnung über der Wanne befindet. Sollte dies aufgrund der Maße der Gebinde nicht möglich sein, sollte ein Vorsatzbehälter verwendet werden damit Leckagen aus Undichtigkeiten des Hahnes sowie nachtropfende Flüssigkeit sicher aufgefangen werden. Ist die nötige Höhe zur Abfüllung in Kleingebinde nicht gegeben oder ist die Viskosität der Flüssigkeit hoch, empfiehlt sich der Einsatz einer erhöhten, geneigten Stellfläche.

Auffangwannen aus Kunststoff sollten nicht dauerhaft direkter UV-Strahlung oder Temperaturen über 30 °C ausgesetzt werden, da dies das Material langfristig beeinträchtigen kann. Auffangwannen aus Stahl sollten immer mit ausreichendem Abstand zu anderen metallischen Flächen positioniert werden, um Kontaktkorrosion zu vermeiden und sie sollten und nicht über längere Zeit der Feuchtigkeit ausgesetzt sein.

Bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen in und auf Auffangwannen ist neben den Zusammenlagerungsverboten zusätzlich zu beachten, dass keine Stoffe über einer Wanne gelagert werden, die beim Zusammentreffen miteinander reagieren können. Dabei ist nicht nur die Eignung der jeweiligen Wanne zu beachten, sondern besonders bei den Auffangwannen aus Polyethylen auch mögliche exotherme Reaktionen der Substanzen, wodurch durch die entstehende Hitze die Statik der Auffangwanne zerstört werden kann.

Gefahrstoffsymbole nach GHS / REACH

Umweltgefährlich

Einstufung: akut wassergefährdend | H-Satz: H 400 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 410 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 411 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 412 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 413 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 4

Entzündlich / leichtentzündlich / Hochentzündlich

Einstufung: extrem entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt < 35 °C | H-Satz: H 224 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: leicht entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 35 °C | H-Satz: H 225 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2

Einstufung: entzündbar | Kriterien: Flammpunkt > 23 °C < 60 °C | H-Satz: H 226 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3

Ätzend

Giftig (T) / Sehr giftig (T+)

US-Amerikanische Prüfzertifikate als Qualitätsnachweis

Lagerung entzündbarer & gewässergefährdender Flüssigkeiten 132

Environmental Protection Agency

Lagerung entzündbarer & gewässergefährdender Flüssigkeiten 133

Uniform Fire Code

Lagerung entzündbarer & gewässergefährdender Flüssigkeiten 135

Occupational Safety and Health Agency

National Fire Protection Agency

Lagerung entzündbarer & gewässergefährdender Flüssigkeiten 130

Factory Mutual (unabhängige Testagentur)

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