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Obwohl Krafttraining gut für den Körper ist, sollten Sie das Gewichtheben in Lager und Betrieb lieber modernen Hub- und Hebegeräten überlassen. Unsere Deichselstapler kommen dort zum Einsatz, wo es für große Maschinen zu eng wird. Auch aus anderen Gründen ergänzt unser Sortiment eine flexible Lagerlogistik, die Ihren Mitarbeitern die Arbeit leichter macht.
Neben dem klassischen Hubmaststapler mit Fahrerkabine gibt es zahlreiche Deichselstapler-Typen, die weitaus weniger motorisiert, dafür umso flexibler einsetzbar sind. Deswegen konzentrieren wir uns auf diese Typen im Standardsortiment:
Jedes Modell, das es durch den TÜV und in den Handel schaffen will, muss zahlreiche Sicherungselemente mitbringen. Dazu gehört zum Beispiel auch die besondere Bauweise, die auf die maximalen Hubhöhen in Verbindung mit der dafür zulässigen Last abgestimmt ist. Wenn Sie die Deichselstapler vorschriftsgemäß verwenden, existiert also keine Kippgefahr.
Für Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist ein entsprechender Staplerschein zu erwerben. Für unsere hier angebotenen Mitgänger-Flurförderzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h erreichen, genügen ein Eignungsnachweis und die Unterweisung.
Details dazu, welche Voraussetzungen der Mitarbeiter erfüllen muss, können Sie der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge'' entnehmen.
Gut zu wissen: Die Preise für die Ausbildung und den Scheinerwerb unterscheiden sich teilweise erheblich, liegen aber meist zwischen 150 und 300 Euro. Sollen Mitarbeiter den Stapler auch im öffentlichen Verkehr bewegen dürfen, müssen Sie zusätzlich die Kosten für einen Führerschein Klasse L einkalkulieren.
Um die Hydraulik der Hochhubstapler stets funktionstüchtig zu halten, nutzen Sie Hydrauliköle nach DIN 51524. Diese Öle unterscheiden sich in ihrem Temperaturbereich und sollten genau auf die jeweilige Arbeitsumgebung abgestimmt werden.
Wie bei allen Maschinen und Geräten im Lager sollten Ihre Mitarbeiter eine tägliche Einsatzprüfung vornehmen. Zudem ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, die von einem Sachverständigen bzw. geschulten Mitarbeiter vorzunehmen ist. Die Richtlinien entnehmen Sie der DGUV V 68 und FEM 4.004.
Wiederum gibt es Unterschiede für Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand und Mitgänger-Flurförderzeuge. Erstere dürfen nur von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen werden, für die zweite Variante sind befähigte Mitarbeiter zulässig, die diese Befähigung nachweisen müssen.
Gerne können wir für Sie auf Anfrage besondere Stapler zur Verfügung stellen, die zum Beispiel auch für Gitterboxen geeignet sind oder einen Fahrerstand mitbringen. Sprechen Sie uns bei allen Fragen und Wünschen gern an.
Hotline: +41 41 747 10 25 (Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:30 Uhr) | Webcode: 0WEB |
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