Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung
Mit den nachstehend aufgeführten Informationen geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Vorschriften und Vorgaben zur gesetzeskonformen Lagerung von gewässergefährdenden und entzündbaren Flüssigkeiten.
So lagern Sie entzündbare und gewässergefährdende Flüssigkeiten vorschriftsmäßig
Bitte beachten Sie generell die für Sie verbindlichen landesspezifischen Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze bezüglich Zulassungen, vorgeschriebenem Auffangvolumen etc.
Aufstellung und Lagerung von Auffangwannen
Zum Schutz des Grundwassers müssen Behälter, in denen entzündbare oder gewässergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein.
Auffangwannen dürfen nur auf regengeschützten, ebenen Flächen aufgestellt werden. Nach deutschen Vorschriften und Gesetzen muss eine Auffangwanne den Inhalt des größten Behälters, mindestens jedoch 10 % der eingelagerten Menge, aufnehmen können.
Beispiel
Lagerung von 2 Fässern à 200 Liter
- Gesamt-Lagermenge = 400 Liter, davon 10 % = 40 Liter
- größtes Gebinde = 200 Liter
Erforderliches Wannenvolumen = 200 Liter
Achtung!
In Wasserschutzgebieten (soweit Lagerung zugelassen) muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden können.
Stahl-Auffangwannen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 sowie gewässergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 4.
PE-Auffangwannen zur Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 4. In Deutschland zur Lagerung von entzündbaren Medien nicht zugelassen.
Beständigkeit der Werkstoffe
Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich sichergestellt sein. Hierfür ist der Anwender verantwortlich. Bitte beachten Sie immer die Beständigkeitslisten und Gefahrstoffdatenblätter des zu lagernden Mediums.
Tipp
Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werkstoff meist dem Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen.
Einstufung / Kennzeichnung Gewässergefährdende Flüssigkeiten
Gefahrstoffsymbole für gewässergefährdende Flüssigkeiten
BISHER nach WHG (bis 30.11.2010)
Einstufung: stark wassergefährdend | R-Satz: - | Gefahrenkategorie: WGK3
Einstufung: wassergefährdend | R-Satz: R 50, R 50/53, R 51/53 | Gefahrenkategorie: WGK2
Einstufung: schwach wassergefährdend | R-Satz: R 52/53, R 53 | Gefahrenkategorie: WGK1
NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)
Einstufung: akut wassergefährdend | H-Satz: H 400 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1
Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 410 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1
Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 411 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2
Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 412 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3
Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 413 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 4
Einstufung / Kennzeichnung Entzündbare Flüssigkeiten
Gefahrstoffsymbole für entzündbare Flüssigkeiten
BISHER nach GefstoffV (bis 30.11.2010)
Einstufung: hochentzündlich | Kriterien: Flammpunkt < 0 °C Siedepunkt < 35 °C | R-Satz: R 12
Einstufung: leichtentzündlich | Kriterien: Flammpunkt < 21 °C | R-Satz: R 11, R 15, R 17
Einstufung: entzündlich | Kriterien: Flammpunkt > 21 °C < 35 °C | R-Satz: R 10
NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)
Einstufung: extrem entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt < 35 °C | H-Satz: H 224 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1
Einstufung: leicht entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 35 °C | H-Satz: H 225 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2
Einstufung: entzündbar | Kriterien: Flammpunkt > 23 °C < 60 °C | H-Satz: H 226 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3
Weitere Gefahrstoffsymbole nach GHS
Ätzend C
Giftig T
Sehr Giftig T+
Alle Angaben gelten ausschließlich für Deutschland, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Beachten Sie generell die für Ihr Land gültigen Vorschriften. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde.
Leitsystem Gefahrstofflagerung
Um Ihnen die Auswahl des für Ihre Anwendung richtigen Produktes zur Gefahrstofflagerung zu erleichtern, haben wir bei den entsprechenden Produkten ein Leitsystem Gefahrstofflagerung integriert:
Bezüglich der zulässigen Eignung und Beständigkeit sind die Gefahrstoffsymbole der vorrangig zu lagernden Medien abgebildet (diese Symbole finden Sie auch auf Ihren Gefahrstoff-Gebinden).
Bezüglich der Zulassung ist das Logo des entsprechenden Prüfzertifikates abgebildet.
Zulassungen
US-Amerikanische Prüfzertifikate
Environmental Protection-Agency
Occupational Safety & Health Agency National Fire Protection Agency
Uniform Fire Code
Factory Mutual (unabhängige Testagentur)
Erklärung der verwendeten Begriffe und Abkürzungen
ADR / RID
Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
GGVSEB
Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
GHS
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffen und Gemischen).
IBC / KTC
Intermediate Bulk-Container / Kubischer Tank-Container
International zugelassenes Großpackmittel für flüssige Gefahrgüter.
StawaR
Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter
TRbF
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRG
Technische Regeln für Druckgase
ADR / RID
Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene
ÜHP
Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung des Produkts durch ein anerkanntes Institut