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AKTUELLE INFORMATIONEN ZU SARS-CoV-2 FÜR DEN DETAILHANDEL
Nach wochenlangen Schließungen konnte der Detailhandel zuletzt endlich aufatmen. Allerdings gelten strenge Auflagen. Im Einzelhandel sind diese unabdinglich: Individueller Kontakt und Kundennähe gehören zum Geschäft.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter zuverlässig schützen, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und trotzdem ein optimales Einkaufserlebnis garantieren.
Welche Gesetze oder Richtlinien gelten für die Öffnung des Detailhandels?
Im Rahmen des Schutzkonzepts Covid-19 ergeben sich durch den Publikumsverkehr für den Detailhandel besondere Anforderungen.
- Kundenzahl im Geschäft beschränken.
- Das Abtrennen des Arbeitsplatzes, bspw. durch eine Infektionsschutzscheibe ist Pflicht.
- Auch die Schutzabstände der Stehfläche müssen deutlich markiert werden, beispielsweise mit Klebeband.
- Im Detailhandel wird ein spezielles Augenmerk auf hygienische Standards erwartet. Achten Sie jetzt besonders auf Hygiene im Betrieb!
- In einigen Kantonen ist das Tragen von Schutzmasken während dem Einkauf Pflicht.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter?
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter umfassend über die Ansteckungsgefahr und die hygienischen Verhaltensweisen aufzuklären. Dazu gehört, Ihre Angestellten zu häufigem, gründlichen Händewaschen zu animieren. Erinnern Sie auch regelmäßig an Vorsichtsmaßnahmen wie abgewandtes Niesen und Husten in die Armbeuge.
Zusätzlich sind Sie verpflichtet in der Praxis einiges zu tun, um Ihre Mitarbeiter aktiv zu schützen:
- Kein körperlicher Kontakt zu Kunden oder Angestellten.
- Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Handtuchspender in Toiletten und Arbeitsräumen bereitstellen.
- Mindestabstand 2 Meter kennzeichnen und einhalten.
- Gestalten Sie die Zeitpläne so, dass Arbeitszeiten und Pausen versetzt sind und sich immer die selben Mitarbeiter die Schicht teilen.
- Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Masken zur Verfügung.
Seien Sie außerdem kulant beim ärztlichen Attest. Akzeptieren Sie in diesen Tagen unbürokratisch Krankmeldungen – zum Wohle aller.
3 Tipps zur Umsetzung der Richtlinien in den Geschäften des Detailhandels
Bänder und Ständer markieren Abstände
Bodenmarkierungen und Absperrbänder erfüllen die Richtlinien, vermeiden Verunsicherung und schützen Kunden und Mitarbeiter trotz Kundennähe.
Stellwand und Scheibe vermeiden körperlichen Kontakt
Professionelle Trennwände und Schutzscheiben garantieren Mitarbeitern und Kunden zuverlässigen Schutz vor Covid-19 bei optimaler Kundenbetreuung.
Sich und andere mit Atemschutzmasken schützen
Gesichtsschutz und Atemschutzmasken verhindern die Ausbreitung von Covid-19, ohne Sie oder Ihre Mitarbeiter unnötig in der Kundenberatung einzuschränken. Zeigen Sie, dass Ihnen das Kundenwohl am Herzen liegt, indem Sie Masken für Ihre Kunden bereithalten.
Checkliste für den Detailhandel
Vorbereitung + Kommunikation
- Aufklärung der Mitarbeiter über die Ansteckungsgefahr bei Publikumsverkehr
- Notwendige Personalhygiene und Schutzmaßnahmen kommunizieren
- Geschäft gründlich und hygienisch reinigen
- Verkaufsbereich und Personaltoilette mit Hygienebedarf ausstatten (Seife, Desinfektion, Papierhandtuch)
- Alternative zur Begrüßung festlegen (ohne Körperkontakt)
- Abtrennen des Kassenbereiches bei Mindestabstand von 2 m (Virenschutzwand)
- Schutzabstände der Verkaufsfläche deutlich markieren (Klebeband)
- Versetzte Pausen und selbe Mitarbeiter in einer Schicht
Richtlinien für den Verkauf
- Kein körperlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen
- Mund-Nase-Bedeckungen bei der Kundenberatung tragen
- Mehrmals täglich: Reinigung und Desinfektion aller Flächen
- Viermal täglich: Lüften
- Bei Infektionsverdacht eines Mitarbeiters: sofort Nachhause schicken oder einen Test machen lassen.
Kontaktieren Sie uns!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +41 41 747 10 25 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@kaiserkraft.ch.