Back to Business – Büro
Aktuelle Informationen zu SARS-CoV-2 für Büros
Es geht zurück ins Büro? Viele Stunden auf engem Raum mit den Kollegen zu verbringen – die Vorstellung löst bei vielen Arbeitnehmern Unwohlsein aus. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass sich Arbeitgeber über die rechtlichen Vorgaben zur Arbeit im Büro informieren sowie sichere und hygienische Arbeitsbedingungen schaffen.
Welche gesetzlichen Richtlinien gelten für die Arbeit im Büro
Laut Arbeitsschutzgesetz ist es eine Grundpflicht des Arbeitgebers, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und zudem, diese erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Grundsätzlich sollten Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten können, zuhause bleiben. Ist dies nicht möglich, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit und das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung folgende Richtlinien, um Infektionen im Büro vorzubeugen
- Das Tragen von Masken, auch am eigenen Arbeitsplatz ist Pflicht.
- Alle Personen im Unternehmen reinigen sich regelmässig die Hände.
- Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 m Abstand zueinander.
- Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
- Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
- Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
- Mindestabstand der Arbeitsplätze von 1.5 Meter sicherstellen
- Teammeetings nicht persönlich, sondern über Kollaborationstools abhalten
- Kundenbesuche im Betrieb vermeiden
- Alternative zur Begrüßung ohne Körperkontakt (v.a. Händeschütteln) festlegen
- Kranke im Unternehmen mit Hygienemaske nach Hause schicken und informieren, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen.
Verhaltensregeln kommunizieren
Abstandhalten, Händewaschen, Mundschutz tragen, in die Armbeuge niesen und regelmäßig lüften: Erinnern Sie an die Regeln mithilfe von Infotafeln.
Betriebshygiene ist ein Muss
Arbeitsplatz und Arbeitsmittel müssen täglich gesäubert und desinfiziert werden. Mehr zur richtigen Betriebshygiene finden Sie hier.
Abstand ist gut, Trennwände sind besser
Stellen Sie Schreibtische mit einem Abstand von 2 Metern auseinander und sorgen Sie für eine physische Trennung der Arbeitsbereiche mithilfe von Trennwänden.
Checkliste: Infektionsschutz im Büro
Vorbereitung + Kommunikation
- Aufklärung der Mitarbeiter: Ansteckungsgefahr im Büro
- Hygiene- und Schutzmaßnahmen kommunizieren
- Alternative zur Begrüßung ohne Körperkontakt festlegen
- Infotafeln mit den wichtigsten Regeln zur Personalhygiene aufstellen
- Mindestabstand der Arbeitsplätze: 1.5 m
- Trennwände aufstellen
- Abstände mit Klebeband oder Flatterbändern ausweisen
- Hygienebedarf (z.B. Masken und Desinfektionsmittel) zur Verfügung stellen
Betriebshygiene
- Mehrmals täglich: Reinigung und Desinfektion aller Berührungsflächen samt Türklinken und Fenstergriffen
- Viermal täglich für jeweils fünf bis zehn Minuten lüften
- Arbeitsmittel täglich mehrmals säubern und desinfizieren
Richtlinien bei der Arbeit
- Arbeitsmittel nicht mit Kollegen teilen
- Teammeetings über Kollaborationstools abhalten
- Mahlzeiten alleine einnehmen
- Kundenbesuche im Betrieb vermeiden
- Bei Infektionsverdacht: kranke mit Hygienemaske nach Hause schicken.